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Deutsche Ausfuhrkennzeichen
Das Zollkennzeichen ist ein Ausfuhrkennzeichen, das für die Verwendung, nach der Abmeldung eines Deutschen Fahrzeugs, geeignet ist. Darüber hinaus dient das Kennzeichen auch der vorübergehenden Registrierung und Versicherung von nicht registrierte Fahrzeugen.
Um ein Zollkennzeichen zu erhalten, muss das Fahrzeug immer physisch in Apeldoorn anwesend sein, es sei denn, es handelt sich um ein Deutsches Originalfahrzeug, das älter als 3 Jahre ist und über einen gültigen Deutschen Prüfbericht (TÜV) verfügt.
Die Gültigkeitsdauer des Kennzeichens ist in verschiedenen Varianten erhältlich, nämlich;
Die Nummernschilder werden standardmäßig mit einer europaweiten WA-Versicherung geliefert. Sie müssen jederzeit nachweisen können, dass Sie beabsichtigen, das Fahrzeug ein- oder auszuführen.
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